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Zahnärztliche Früherkennung

Bildnachweis: KZBV/Darchinger

Die frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, ECC) ist ein gravierendes und bisher ungelöstes Problem. Annähernd die Hälfte aller kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, ist bereits in den ersten drei Lebensjahren entstanden. Die Betreuung allein durch den Kinderarzt während dieser Zeit reicht offensichtlich zur Senkung des Erkrankungsrisikos nicht aus. Extremfälle nehmen immer weiter zu, frühkindliche Karies ist aufgrund der Anzahl der betroffenen Zähne, des Schweregrads der Zerstörung und des geringen Alters der Kinder das größte kinderzahnheilkundliche Problem und gehört inzwischen zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter.

Um dem entgegenzuwirken und Zahnerkrankungen frühzeitig diagnostizieren zu können, können Eltern ab dem 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat in Anspruch nehmen. Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies – auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt – vermeiden.
Nachdem im Januar 2019 der Gemeinsame Bundesausschuss eine Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung beschlossen hat, der die Einführung zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom 6. bis zum 33. Lebensmonat sowie die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung vorsieht, einigten sich im April dieses Jahres die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKVSpitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) auf die neuen Leistungen für Kleinkinder.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Mit den neuen Untersuchungen legen wir das Fundament für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Kindern. Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust und daraus resultierende Folgeerkrankungen lassen sich von Anfang an vermeiden. Alle Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern die neuen Untersuchungen möglichst regelmäßig wahrnehmen.“
Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wir
sind sehr zufrieden, dass Eltern mit ihren Kindern zukünftig schon ab Durchbruch des ersten Zahnes zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Wir erhoffen
uns, dass die neuen Leistungen regen Zuspruch erfahren und dazu beitragen, die Mundgesundheit von kleinen Kindern weiter zu verbessern.“ Dazu zählen unter anderem eine eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Zur Untersuchung gehört eine gründliche Inspektion des Mundraumes, die Einschätzung des Kariesrisikos sowie die Aufklärung der Eltern durch umfangreiche Informationen zu den Themen Pflege, Mundhygiene, Schnuller, Stillen, Zahndurchbruch und Ernährung.
Zusätzlich haben Kinder zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat zweimal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in
der Praxis. Dem Entstehen frühkindlicher Karies kann so effektiv vorgebeugt und bestehender
Initialkaries entgegengewirkt werden.

 

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