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Kieferorthopädische Behandlungen

Bildnachweis: ©Microgen – Fotolia.com

Nur wenige Menschen haben von Natur aus ein perfektes Gebiss. Bei vielen werden deshalb schon in jungen Jahren Korrekturen vorgenommen. Schätzungsweise die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ist in kieferorthopädischer Behandlung. „Diese kann medizinisch notwendig sein, wenn Fehlstellungen von Zähnen oder Kiefer vorliegen, die zu Beeinträchtigungen führen und diese voraussichtlich durch eine kieferorthopädische Behandlung behoben werden können“, sagt Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers bei Kindern und Jugendlichen lassen sich häufig mithilfe von Zahnspangen korrigieren“, so Katja Kühler, Zahnärztin bei der AOK. „Dafür ist allerdings Geduld notwendig.“

 

Zu eng, schief, verdreht, Überbiss, offener Biss – Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers sind vielfältig und können das Beißen und Kauen einschränken, das Sprechen erschweren, die Kiefergelenke belasten und sogar das Atmen beeinträchtigen. Manchmal sind die Gene für die Probleme verantwortlich, oft liegt die Ursache allerdings in Verhaltensweisen aus der Kindheit, etwa im Daumenlutschen oder dem Benutzen eines Schnullers über das dritte Lebensjahr hinaus.

Im Kindesalter ist der Kiefer noch formbarer

„Am erfolgreichsten sind kieferorthopädische Behandlungen im Kindesalter, da der Kiefer dann noch formbarer ist“, sagt Zahnärztin Kühler. Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn sie medizinisch notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird. „Daher ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche über längere Zeit hinweg die Zahnspange wie empfohlen tragen und die Kontrolltermine einhalten“, betont Kühler. In der Regel beginnt eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die bleibenden Zähne durchbrechen, das Wachstum der Kiefer noch nicht abgeschlossen ist und wenn der Zahnarzt bei den Vorsorgeuntersuchungen eine Fehlstellung des Kiefers oder der Zähne festgestellt hat.

Was kostet die Zahnspange?

Vor dem Beginn der Behandlung steht der Gang zum Kieferorthopäden. Nach einer Untersuchung entscheidet dieser, ob und wie das Kind behandelt werden muss und gruppiert es in eine von fünf Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein. Liegt ein KIGBehandlungsgrad 3, 4 oder 5 vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Patienten und Patientinnen, die zu Beginn der Behandlung zwischen zehn und 18 Jahre alt sein müssen. Der Kieferorthopäde erstellt einen Behandlungsplan und reicht ihn bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein. Ist diese erteilt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vorerst 80 Prozent der Kosten. Die restlichen 20 Prozent müssen die Versicherten zunächst selbst aufbringen. Die Summe wird allerdings nicht auf einmal fällig, die Eltern zahlen sie nach und nach an den Kieferorthopäden. Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse den Eltern das Geld zurück. Unterziehen sich zwei oder mehr Kinder einer Familie einer kieferorthopädischen Behandlung, übernimmt die Krankenkasse ab dem zweiten Kind sofort 90 Prozent der Kosten und erstattet die übrigen zehn Prozent nach erfolgreicher Behandlung.

Fest oder herausnehmbar?

Sind die Formalitäten abgeschlossen, stellt sich die Frage, welche Zahnspange es denn sein soll. Die festsitzende Zahnspange empfiehlt sich bei grundlegenden Veränderungen. Sie besteht im Grundsatz aus Plättchen, den sogenannten Brackets, die auf die Zähne geklebt werden sowie Metallbändern, Drähten und Hilfsteilen. Mit speziellem Zement werden zusätzlich Metallbänder an den Backenzähnen befestigt. In die Bänder und Brackets werden dann Bögen oder Drähte eingepasst, die sie miteinander verbinden. Festsitzende Klammern üben  ununterbrochen einen leichten Druck auf die Zähne aus, die bewegt werden sollen. Bei einer festen Spange ist eine überdurchschnittlich gute Mundhygiene nötig. Ansonsten drohen Zahnschmelzschädigungen, Karies und Zahnbetterkrankungen. Sie muss zudem in der Regel alle vier bis sechs Wochen ärztlich kontrolliert werden. Passiert das nicht, können durch Lockerung der Bänder und der Brackets Nischen entstehen, in denen sich Bakterien ansiedeln können. Herausnehmbare Spangen werden bei kleineren Fehlstellungen eingesetzt und wirken nur, wenn sie auch tatsächlich benutzt werden. Sie sollten nachts durchgehend und mindestens einige Stunden am Tag getragen werden, kleinere Spangen auch ganztags. Die Spange muss regelmäßig kontrolliert und nachgestellt sowie täglich gereinigt werden. Der Gesichtsbogen, auch Headgear genannt, besteht aus einem Innenbogen, der mit den oberen Backenzähnen verbunden wird, und einem Außenbogen mit Nackenspanne. Ziel ist es, die oberen Backenzähne durch intensives Tragen nach hinten zu schieben. So soll Platz geschaffen werden, um vorstehende Schneidezähne zurückbewegen zu können.

Kostspielige Alternativen

Recht neu auf dem Markt ist die Lingualspange, die innen, also auf der Zungenseite der Zähne befestigt wird und so von außen nicht sichtbar ist. Weitere Alternativen bieten kieferorthopädische Schienen, die herausnehmbar und transparent sind. Im Verlauf der Behandlung kommt eine Serie von bis zu 60 Schienen zum Einsatz, die individuell aus hauchdünnem Kunststoff angefertigt und alle zwei Wochen gewechselt werden. Mit ihnen kann die Zahnstellung in kleinen Schritten korrigiert werden. Diese Verfahren erfordern einen deutlich größeren Aufwand als die herkömmlichen Zahnspangen und sind daher auch wesentlich teurer. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet.

Langwieriger Prozess

Eine Korrektur der Zahn- und Kieferstellung dauert in der Regel mehrere Jahre und erfolgt in zwei Schritten: In der ersten, aktiven Phase wird die Zahnstellung im Kiefer mithilfe von herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspangen korrigiert. In der zweiten Phase sorgt der Zahnarzt oder Kieferorthopäde dafür, dass die neu erreichte Zahn- und Kieferstellung stabil bleibt und es nicht zu einem Rückfall in die alte Position kommt.

Weitere Infos:
www.aok.de 
www.kzbv.de 
www.patientenberatung.de

 

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