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Radfahren: Neue Regeln (April 2020)

Das gute Wetter und die wenigen Alternativen begünstigen es: Viele Eltern sind mit ihren Kindern auf den Rädern unterwegs. Und das soll jetzt sicherer gehen, als zuvor. Denn seit dem 28. April 2020 ist der neue Bußgeldkatalog mit Änderungen zugunsten der Radfahrer gültig und bringt auch neue Verkehrsschilder mit sich. „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende (…)“, das sagte Bundesminister Andreas Scheuer zur neuen StVo-Novelle. Mit ihren neuen Regelungen soll der Radverkehr gestärkt werden. Das REVIERkind hat die wichtigsten Änderungen übersichtlich zusammengefasst:

Für Radfahrer:
Nebeneinanderfahren: Grundsätzlich ist mit der neuen Regelung klargestellt: Nebeneinander Radfahren ist grundsätzlich gestattet, solange andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. In solchen Fällen muss hintereinandergefahren werden.
Grünpfeil für Radfahrer: Was wir bisher für PKW kennen, wurde nun auch auf Radfahrer, die von einem Radweg rechts abbiegen wollen, erweitert. Außerdem wurde ein gesonderter Grünpfeil eingeführt, der allein für Radler gilt.
Radschnellweg: Um Radwege, z. B. auf sandigem Untergrund, von Radschnellwegen (Essen – Mülheim) zu unterscheiden, wurde ebenfalls ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Für PKW:
Einen Radfahrer überholen: Der bisher festgelegte „ausreichende Sicherheitsabstand“ wurde nun mit festen Angaben konkretisiert. Dieser beträgt innerorts 1,5 m und außerorts 2 m.
Halteverbot auf Schutzstreifen: Schutzstreifen (gekennzeichnet durch eine gestrichelte Linie) durften zwar bislang nicht beparkt werden, allerdings durften dort Autofahrer für 3 Minuten halten. Dieses Parkverbot wurde nun in ein generelles Halteverbot überführt, damit Radfahrern die Nutzung von Schutzstreifen jederzeit uneingeschränkt möglich ist. Bei einem Verstoß des Halteverbots droht ein Bußgeld von 55 €. Bei Behinderung von Radfahrern werden 70 € und ein Punkt in Flensburg fällig.
Überholverbot: An Engstellen können ab sofort Überholverbote angeordnet werden. Auch zu diesem Verbot gibt es ein neues Kennzeichen.
Parken auf dem Radweg: Statt 20 € für das Parken auf Geh- und Radwegen werden nun 55 € fällig. Je nach Grad der Schwere kann das Bußgeld auf 100 € ansteigen.

Quelle: Bast – Bundesanstalt für Straßenwesen und ADAC

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