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Kraft tanken: Elternteil-Kind-Kuren

Bildnachweis: ©Animaflora PicsStock - shutterstock.com

Als Elternteil ist man im Alltag oft gleich mehrfachen Belastungen ausgesetzt: Neben der Rolle als Mutter oder Vater muss das Familienleben organisiert werden, Freundschaften wollen gepflegt, der Haushalt muss geschafft und die Kinder beim Heranwachsen und in der Schule unterstützt werden. Und zusätzlich sind viele Eltern auch noch berufstätig. Kommen dann noch Krankheiten, Stress, Geldsorgen oder emotionale Probleme dazu, kann das Leben schnell aus der Balance geraten. Und weil Psyche und Körper eng zusammenhängen, stellen sich in diesen Situationen schnell zusätzlich körperliche Beschwerden wie Kopfoder Rückenschmerzen, Schlafprobleme oder Übergewicht ein. In manchen Fällen kann eine Elternteil-Kind-Kur aus dieser Negativspirale im Alltag heraushelfen und Erschöpfungszustände lindern.

Was ist eine Elternteil-Kind-Kur?

Darunter versteht man eine meist drei Wochen lange, stationäre Behandlung von Mutter oder Vater und ihrem Kind in speziellen Kliniken, bei denen der Elternteil entsprechend seiner gesundheitlichen Probleme ganzheitliche Therapien, Anwendungen und Beratungen bekommt. „Dabei handelt es sich jedoch nicht um Fachkliniken zur Behandlung bestimmter Erkrankungen. Vielmehr steht die Linderung des Erschöpfungszustandes im Fokus“, erklärt Evelin Büdel von der Kurberatungsstelle der AWO in Dortmund. Sollte das Kind ebenfalls unter gesundheitlichen Problemen leiden, wird es entsprechend in die Therapie einbezogen und mitbehandelt. Klassischerweise im Rahmen von Atemwegs- oder Hauterkrankungen. Meist sind Elternteil-Kind-Kuren angebracht, wenn das Kind bzw. die Kinder zuhause nicht anderweitig betreut werden können, eine Trennung von den Eltern beispielsweise aufgrund des Alters oder psychischen Zustands nicht vertretbar ist oder auch für das Kind ein Behandlungsbedarf aus ärztlicher Sicht vorliegt. In anderen Fällen können Elternteile auch ohne ihre Kinder eine Kurmaßnahme in Anspruch nehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn für den Heilungsprozess ein Abstand vom Familienalltag und die Besinnung ganz auf sich selbst förderlich sind. Wer kann eine Elternteil-KindKur beantragen? Eine solche Kurmaßnahme kann grundsätzlich von allen Müttern oder Vätern beantragt werden, die mindestens ein Kind erziehen und die Haupterziehungsverantwortung tragen – auch bei Adoptiv- oder Pflegekindern. Schließlich geht es in der Kur darum, die Eltern -KindBeziehung zu stärken, krankmachende Abläufe im Alltag zu identifizieren und den Umgang damit zu erlernen. Insgesamt soll so das Leben als Familie wieder erleichtert werden. Das Alter der Kinder schwankt dabei von Klinik zu Klinik. In der Regel werden aber alle Kinder bis zum 12. Geburtstag aufgenommen. Übrigens können auch Großeltern eine solche Kur beantragen, wenn sie einen Erziehungsauftrag haben. Allerdings ist eine Kur kein Urlaub auf Krankenschein. Daher ist für die Bewilligung der Maßnahme ein ärztliches Attest nötig, in dem der Arzt dem Antragssteller Erschöpfungszustände, aus dem Familienkontext resultierende psychosomatische Erkrankungen oder körperliche und seelische Störungen bescheinigt, die durch eine Kurmaßnahme verhindert oder gemildert werden können. Auch bei Eheproblemen, dem Tod des Partners oder finanziellen Sorgen kann eine Kur hilfreich sein. Eine Kur kann alle vier Jahre angetreten werden. Dafür muss weder Urlaub genommen, noch auf Lohn verzichtet werden. Schulpflichtige Kinder müssen von der Schule beurlaubt werden.

Was passiert während der Kur?

Das Ziel der Kurmaßnahme ist es, die Beschwerden, wegen derer die Kur aufgesucht wurde, zu mildern. Dabei wird versucht, den Müttern und Vätern langfristig zu helfen, indem sie Ratschläge erhalten und Bewältigungsstrategien lernen, die sie einfach in ihr alltägliches Leben integrieren können, um dort gestärkt möglichen Belastungen entgegentreten zu können. Zu Beginn der Kur wird dazu ein umfassender, individueller Therapieplan erstellt. Dieser kann Sport, Entspannungsübungen, Gesprächsrunden, Wellnessanwendungen, psychologische und pädagogische Beratungen, Ernährungsberatung und gemeinsame Unternehmungen mit dem Kind umfassen. Die Teilnehmer nehmen also aktiv am Behandlungsgeschehen teil. „Bei so genannten Schwerpunktkuren z.B. zu ADHS, Übergewicht, Depression, Trauerbewältigung oder speziellen Angeboten für Alleinerziehende gibt es zusätzlich passende Schwerpunktberatungen“, erklärt Evelin Büdel. Die Kinder werden während der Kur zusammen mit Gleichaltrigen betreut, erhalten Hausaufgabenhilfe und werden bei entsprechender Indikation in die Therapiemaßnahmen einbezogen.

Wie beantrage ich eine Kur?

Und wer übernimmt die Kosten? Zunächst einmal muss ein Arzt die Notwendigkeit einer Elternteil-Kind-Kur bescheinigen. Dieses Attest ist Voraussetzung für den Antrag bei der Krankenkasse. Bei passender Indikation übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Die Teilnehmer zahlen zusätzlich noch einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag pro Erwachsenem. Wer privat versichert ist, sollte sich bei seiner Versicherung beraten lassen, welche Leistungen übernommen werden. Bei Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten. Im Vorfeld des Arztbesuchs bietet es sich an, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Diese beraten individuell zum Kur-Angebot und helfen beim Ausfüllen des Antrags bei der Krankenkasse. Man sollte von der Antragstellung bis zum Kurantritt etwa mit einem halben Jahr rechnen. Evelin Büdel von der AWO-Kurberatung in Dortmund erläutert: „Die Kostenzusage der Krankenkasse ist sechs bis neun Monate gültig und die Beratungsstellen helfen dabei, die passende Kurklinik zu finden. Manche Krankenkassen machen von ihrem Recht Gebrauch, hier eine Auswahlmöglichkeit vorzugeben.“ Die Beratungsstellen helfen außerdem beim Widerspruch, falls die Krankenkasse die Maßnahme ablehnen sollte.

Wo finde ich Beratungsstellen?

Auf der Webseite des Müttergenesungswerks finden Interessierte eine umfassende Beratungsstellensuche. Das Müttergenesungswerk ist Träger von bundesweit rund 1200 Beratungsstellen rund um die Kurmaßnahmen. Unter dem Dach des Müttergenesungswerks haben sich fünf Trägergruppen zusammengeschlossen: die AWO, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, der Evangelische Fachverband für Frauengesundheit und die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung. Das Müttergenesungswerk berät kostenlos und übernimmt auch die Nachsorge nach der Kur in Form von anschließenden Beratungsgesprächen, um die Erfolge der Kur langfristig zu sichern und eine Übertragung in den Alltag zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es freie Beratungsstellen, die nicht an einen Träger gebunden sind. Diese erheben unter Umständen Beratungskosten.

Weitere Infos: www.muettergenesungswerk.de

Bettina Fischer

 

 

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