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Wohin nach der Grundschule?

Am Ende des laufenden Schuljahres steht für viele Kinder der Wechsel in die weiterführende Schule an. Dieser Wechsel stellt sowohl für Eltern als auch für die Kinder ein einschneidendes Lebensereignis dar. Auf den Nachwuchs kommen zahlreiche Veränderungen zu: eine neue Unterrichtsorganisation, neue Unterrichtsfächer, ein verändertes Anforderungsniveau, der Aufbau neuer soziales Kontakte und vieles mehr. Daher ist die Entscheidung, welche Schule die Kinder zukünftig besuchen sollen, für viele Familien wirklich schwierig. Schließlich wollen Eltern ihrem Nachwuchs die bestmögliche Schulbildung ermöglichen, gleichzeitig müssen aber die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

REVIERkind hat sich mit dem Thema „Schulwechsel“ beschäftigt. Auf den folgenden Seiten finden Sie Wissenswertes zu den verschiedenen Schulformen, zur Grundschulempfehlung, zur Schulanmeldung sowie eine Auswahl an weiterführenden Schulen in privater Trägerschaft in unserer Region.

GRUNDSCHULEMPFEHLUNG
Wenn Ihr Kind zum jetzigen Zeitpunkt die vierte Klasse besucht, haben Sie das Beratungsgespräch über die weitere schulische Förderung Ihres Kindes mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wahrscheinlich schon geführt. Denn sowohl dieses Gespräch als auch die Informationsveranstaltungen zu den Bildungsgängen der Sekundarstufe I und den verschiedenen Schulangeboten der jeweiligen Stadt finden im ersten Halbjahr der vierten Klasse statt.Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten Eltern und Kinder eine Schulformempfehlung für den weiteren Bildungsweg des Kindes. Sie ist ein Beschluss der Klassenkonferenz und empfiehlt jedem Kind eine Schulform, an der es eine optimale Förderung erhalten kann. Eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über- noch unterfordert. Die Grundschule begründet mit dieser Einschätzung, ob das Kind nach ihrer Auffassung für die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium geeignet ist. Gesamt- und Sekundarschulen werden hingegen immer aufgeführt, da sie durch ihr besonderes pädagogisches Konzept Kinder jeglicher Eignung angemessen fördern können. Zudem kann es sein, dass sich die Grundschulempfehlung nicht auf eine einzige Schulform beschränkt. So kann beispielsweise eine Referenz für die Realschule mit eingeschränkter Empfehlung für das Gymnasium benannt werden. Neben schulischen Leistungen fließen das Lern- und Arbeitsverhalten sowie die bisherige Entwicklung des Kindes mit ein. Es gibt in NRW keinen ausgewiesenen Notendurchschnitt, der erreicht werden muss, um eine Empfehlung für eine bestimmte Schulart zu bekommen. In NRW ist die von der Grundschule ausgestellte Empfehlung nicht verbindlich. Am Ende liegt die Übergangsentscheidung bei den Eltern. Trotzdem sollten Eltern bei ihrer Entscheidung den Rat der Lehrkräfte, die das Kind in der Regel über mehrere Jahre unterrichtet haben, in angemessener Weise berücksichtigen. Darüber hinaus ist ein Beratungsgespräch mit der gewünschten Schule in jedem Fall empfehlenswert. Bei der Wahl der neuen Schule ist es ebenfalls sinnvoll, die Informationsveranstaltungen und den Tag der offenen Tür, den viele Schulen anbieten, zu nutzen.

ANMELDUNG AN DER WEITERFÜHRENDEN SCHULE
Ist die Wahl der Wunschschule getroffen, fehlt nur noch die Anmeldung und im besten Fall die Zusage. Mit dem Halbjahreszeugnis und der Schulformempfehlung erhalten Eltern und Kinder die Anmeldeunterlagen mit Anmeldeschein und Terminübersicht. Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Die nächsten Zeugnisse gibt es an den Grundschulen in NRW zwischen dem 25. Januar und dem 29. Januar 2021. Beim Anmeldeverfahren wird zwischen dem vorgezogenen und dem regulären Verfahren unterschieden. Gründe für vorgezogene Anmeldeverfahren können schulorganisatorische Veränderungen sein oder das Auswahlverfahren durch mehr Anmeldungen als Schulplätze an einer oder mehrerer Schulen einer Schulform. Das vorgezogene Anmeldeverfahren beginnt direkt im Anschluss mit dem Zeugnistag und endet in der Regel nach zwei Wochen mit der Aufnahmeentscheidung und der Benachrichtigung der Eltern. Das reguläre Anmeldeverfahren findet von der dritten bis zur sechsten Woche des neuen Schulhalbjahrs statt. Die entsprechenden Anmeldezeiten sind aber in der ausgehändigten Terminübersicht zu finden. Dürfen Kinder eigentlich an mehreren Schulen gleichzeitig angemeldet werden? Nein! Den Eltern wird für jedes Kind nur ein Anmeldeschein von der Grundschule ausgehändigt, der bei der Anmeldung abgegeben werden muss. Der Schulträger kann jedoch zusätzlich einen unverbindlichen Zweitwunsch hinsichtlich einer weiteren Schule oder einer bestimmten Schulform auf einem Beiblatt zum Anmeldeschein abfragen.

ABLEHNUNG – WAS TUN?
Aber was ist, wenn das Kind eine Ablehnung der Wunschschule erhält? Grundsätzlich stehen Kindern alle weiterführenden Schulen des gesamten Stadtgebietes zur Auswahl. Jedoch hat jede Schule nur eine begrenzte Kapazität. Sollte die Anzahl der Anmeldungen also die Aufnahmekapazität übersteigen, kann es zur Ablehnung kommen. In diesem Fall erhalten Eltern den Anmeldeschein zurück sowie eine Liste der Schulen mit freien Plätzen. Die Aufnahmeentscheidung und Benachrichtigung der Eltern sollte bis zum Ende der zweiten Anmeldewoche erfolgen. Damit bleibt den Eltern genügend Zeit, um ihr Kind im Rahmen des regulären Anmeldeverfahrens, an einer anderen Schule anzumelden. Die Kriterien nach denen ein Kind aufgenommen wird, sind gesetzlich festgelegt.
Für die Entscheidung zieht die Schulleitung wahlweise eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:
• Geschwisterkinder
• ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
• ausgewogenes Verhältnis von Schülern unterschiedlicher Muttersprache
• in Gesamtschulen und in Sekundarschulen Berücksichtigung von Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität)
• Schulwege
• Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
• Losverfahren Die Kriterien 5 und 6 dürfen nicht herangezogen werden, wenn Kinder angemeldet worden sind, die in der Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können.

INKLUSION – GEMEINSAM LERNEN
In NRW lernen Kinder mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in von Schulträger und Schulaufsicht festgelegten Schulen gemeinsam. Das bedeutet: Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam. Diese Schulen nehmen eine bestimmte Anzahl an Schülern mit einem Handicap auf. Die Schulen führen für diese Plätze ein eigenständiges Aufnahmeverfahren durch. Gibt es hier mehr Anmeldungen als Plätze, haben die Kinder Vorrang, für die diese Schule als Förderart durch die Schulaufsichtsbehörde vorgeschlagen worden ist. Eltern haben weiterhin das Recht, für ihr Kind eine Förderschule zu wählen.

ERPROBUNGSSTUFEN IN DER SEKUNDARSTUFE I
Das Angebot an Schulformen in NRW ist für die Sekundarstufe I breit gefächert. Neben Sekundar-, Gesamt-, Haupt-, Real- und Förderschule steht auch das Gymnasium zur Wahl, das seit dem letzten Schuljahr in der Regel wieder neun Schuljahre umfasst. In der Hauptschule, Realschule und im Gymnasium bilden die Klassen 5 und 6 die sogenannten Erprobungsstufen. Die Kinder gehen während dieser Zeit ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse über. Vor Abschluss der Klasse 6 wird in einer Konferenz der Verbleib in der jeweiligen Schulform geprüft. Wird ein Schulwechsel empfohlen, wird den Eltern spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende eine entsprechende Empfehlung schriftlich mitgeteilt und ein Beratungstermin angeboten. Sowohl die Gesamtschule als auch die Sekundarschule haben keine Erprobungsstufe, da dort alle Bildungsgänge angeboten werden.

SCHULFORMEN
Viele Eltern wünschen ihrem Kind das Abitur und damit den Besuch eines Gymnasiums. Dieser Weg ist allerdings nicht für alle Kinder zu diesem Zeitpunkt der passende Weg. Das Abitur kann jedoch auf vielen Wegen – dann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt – erreicht werden. Hier bekommen Sie einen kleinen Überblick über die verschiedenen Schulformen in NRW: In der Hauptschule können alle Abschlüsse bis zur 10. Klasse erworben werden. Wenn die Leistungen gut genug sind, kann auch der Besuch der gymnasialen Oberstufe im Anschluss an die Klasse 10 der Hauptschule möglich sein. Die Klassen sind oft eher klein, was der persönlichen Betreuung der einzelnen Schüler zugutekommt. An der Realschule erwartet die Schüler ein Mix aus Theorie und Praxis. Nach dem Abschluss der 10. Klasse können sie sowohl eine Berufsausbildung beginnen als auch die weitere schulische Laufbahn einschlagen. Auf dem Gymnasium lernen die Schüler meist theoretisch mit dem Ziel, ein Hochschulstudium aufnehmen zu können oder sich für eine berufliche Ausbildung zu qualifizieren. Die Schulzeit dauert hier in der Regel neun Jahre. An der Gesamtschule sind die Bildungsinhalte der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums zusammengefasst. Hier kann jeder Schulabschluss gemacht werden, der Zugang ist für alle Schüler nach der vierten Klasse möglich. Die Sekundarschule gibt es in Nordrhein-Westfalen erst seit 2011. Die Kinder lernen mindestens zwei Jahre lang gemeinsam, danach erfolgt der Unterricht entweder integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen. Die Sekundarschule hat keine eigene Oberstufe, geht aber eine Kooperation mit anderen Schulen ein. An den Förderschulen können Kinder mit Lernschwächen und Behinderungen ihren Schulabschluss machen. Die Schulen sind besonders auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die Schulen unterscheiden sich in ihren Förderschwerpunkten, von denen es in Nordrhein-Westfalen mittlerweile sieben gibt.

WEITERE INFOS: WWW.SCHULMINISTERIUM.NRW.DE

 

WEITERFÜHRENDE SCHULEN IN PRIVATER TRÄGERSCHAFT

Neben den öffentlichen – also staatlichen – Grundschulen und weiterführenden Schulen gibt es auch eine Vielzahl an Schulen in freier Trägerschaft, kurz Privatschulen genannt. Diese können besondere pädagogische, weltanschauliche oder konfessionelle Schwerpunkte besitzen und erweitern so das staatliche Schulangebot. Schulen in freier Trägerschaft, die in ihren Bildungszielen und Unterrichtsinhalten im wesentlichen den Zielen des Schulgesetzes NRW entsprechen, werden auch als Ersatzschulen bezeichnet. Ersatzschulen bieten dieselben Schulformen an wie die öffentlichen Schulen. Wer eine Ersatzschule besucht, erfüllt deshalb auch die gesetzliche Schulpflicht. Jede Ersatzschule muss zunächst jedoch durch die örtlich zuständige Bezirksregierung genehmigt werden. Für den Besuch einer Privatschule müssen im Gegensatz zum Besuch einer öffentlichen Schule Elternbeiträge entrichtet werden. Die Anmeldung an einer Privatschule erfolgt in der Regel über ein Online-Formular und persönliche Auswahlgespräche. Weitere Informationen erhalten Sie individuell auf den Webseiten der Schulen und bei den zuständigen Sekretariaten. REVIERkind stellt Ihnen in der folgenden Übersicht die Schulen in privater Trägerschaft im Revier und ihre jeweiligen Besonderheiten vor.

BOCHUM

FREIE SCHULE BOCHUM (GRUND- UND GESAMTSCHULE) • Kontakt: Wiemelhauser Straße 270, 44799 Bochum, Tel.: 0234 – 58887700, www.freie-schule-bochum.de Ausrichtung/Besonderes: • gemeinsames Lernen von der ersten bis zur zehnten Klasse; • Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife und Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe • Betreuung vor und nach Schulbeginn für die 1. bis 5. Klasse sowie ganztägig in der Hälfte aller Ferien; • Zensurenvergabe erst ab der 9. Klassenstufe; stattdessen umfangreiche, individuelle Jahresbriefe; • Schultiere, Garten, Werkraum • Infoveranstaltungen: 17. November 2020, 18 Uhr für die Primarstufe, 19.30 Uhr für die Sekundarstufe; 9. Februar 2021, 18 Uhr für die Primarstufe, 19:30 Uhr für die Sekundarstufe; 18. Mai 2021, 18 Uhr für die Primarstufe, 19:30 Uhr für die Sekundarstufe

MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE (GESAMTSCHULE) • Kontakt: Weitmarer Str. 115a, 44795 Bochum Tel.: 0234 – 943650, www.gesamtschule.mcs-bochum.de Ausrichtung/Besonderes: • evangelische Gesamtschule • Mensa mit Verkauf von Brötchen und Snacks und täglich warmem Mittagessen • Inklusion in allen Klassen • Fokus auf selbstständigem Lernen und selbstständiger Leistungskontrolle, keine Hausaufgaben • Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife, Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe • Infoveranstaltungen: 27. Oktober, 20 bis 21.30 Uhr für die Sekundarstufe I im Forum (unter Vorbehalt); 4. November, 20 Uhr für das Berufskolleg in Haus 4

CAROLINENSCHULE (GESAMTSCHULE) • Kontakt: Springorumallee 1, 44795 Bochum Tel.: 0234 – 38877200 www.carolinenschule.de Ausrichtung/Besonderes: • Bilingualer Unterricht • Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien • Zweizügig mit maximal 23 Schülern pro Klasse • moderne Lerntechnologien (Smart-Boards und PC-Arbeitsplätze in allen Klassenräumen) • Abschlüsse: Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife, Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe • Infoveranstaltungen: 7. November

RUDOLF-STEINER-SCHULE (WALDORFSCHULE) • Kontakt: Hauptstr. 238, 44892 Bochum, Tel.: 0234 – 922 060, www.rssbochum.de Ausrichtung/Besonderes: • Ganzheitlicher Ansatz der Waldorfpädagogik • Alle Abschlüsse bis zum Abitur, Waldorfschulabschluss am Ende der 12. Klasse • Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr und ganztägige Ferienbetreuung • Handwerklich-künstlerische Grundbildung • Keine Notenvergabe sondern ausführliche individuelle Leistungsbeurteilungen; kein Sitzenbleiben • Flexible Schuleingangsphase als Übergang vom Kindergarten in die Schule für schulpflichtige Kinder, die noch nicht schulreif sind • Infoveranstaltung: 29. + 30. Januar 2021 / Fr 19 Uhr / Sa 10 – 13 Uhr. Für die Eltern der Schulanfänger 2021 und andere Interessierte. • Schwerpunkte: Mathematik, Naturwissenschaften, künstlerische und handwerkliche Fächer

WIDAR-SCHULE WATTENSCHEID (WALDORFSCHULE) • Kontakt: Höntroper Str. 95 44869 Bochum Tel.: 02327 – 97610 www.widarschule.de Ausrichtung/Besonderes: • Gemeinsames Lernen von der 1. Klasse bis zum Schulabschluss ohne Sitzenbleiben, Notenvergabe ab der 9. Klasse • Gleicher Klassenlehrer/gleiche Klassenlehrerin für die ersten 8 Schuljahre • Handwerklich-künstlerische Grundbildung, zwei Fremdsprachen von Beginn an • Elementargruppe für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder • Nachmittagsbetreuung im offenen Ganztag bis 16.30 Uhr • Abschlüsse: alle Abschlüsse bis zum Abitur

HERNE

HIBERNIASCHULE (GESAMTSCHULE) • Kontakt: Holsterhauser Straße 70, 44651 Herne, Tel.: 02325 – 919-0, www.hiberniaschule.de Ausrichtung/Besonderes: • Künstlerisch-handwerkliche Ausrichtung • Konzept der Waldorfpädagogik • Integrierte Berufsausbildung • Abschlüsse: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss sowie spezialisierte Berufsabschlussprüfung in verschiedenen Berufen, Qualifizierung für die gymnasiale Oberstufe

PRIVATSCHULE CONSTANTIN (STUDYARTS WALDSCHULE) • Kontakt: Wiescherstraße 184, 44625 Herne, Tel.: 0232- 33989566, www.privatschule-constantin.de Ausrichtung/Besonderes: • Privatgymnasium ohne Beschränkung auf eine bestimmte Ausrichtung • Maximal 15 Schüler pro Klasse in der Unter- und Mittelstufe und in der Oberstufe maximal 20 Schüler • Angegliedertes Bildungs- und Nachhilfeinstitut mit individuellem Förderprogramm • Jahrgangsübergreifender, papierloser Unterricht in Doppelstunden • digitalisierte Klassenzimmer mit unterschiedlichen Sitzreihenhöhen • Abschlüsse: bis zum Abitur • Infoveranstaltung: 7. November, 10 bis 13 Uhr

DORTMUND

MALLINCKRODT-GYMNASIUM (KATHOLISCHES GYMNASIUM) • Kontakt: Südrandweg 2-4, 44139 Dortmund, Tel.: 0231 – 1087660, www.mallinckrodt-gymnasium.de/ Ausrichtung/Besonderes: • Alle staatlichen Abschlüsse bis zum Abitur • Künstlerisch-Literarisch-Musikalischer Schwerpunkt • Förderung der Medienkompetenz • Regelmäßige Gottesdienste in der eigenen Schulkapelle • privates Gymnasium in Trägerschaft des Erzbistums Paderborn

PRIVATGYMNASIUM STADTKRONE • Kontakt: Lissaboner Allee 15, 44269 Dortmund, Tel.: 0231 – 22210010, www.pgs-dortmund.de Ausrichtung/Besonderes: • Kleine Klassen mit maximal 21 Schülern • Einsatz moderner Medien und Lernmaterialien • Betreuung statt Stundenausfall • Vielfältige AGs und Medienbildungskurse • Abschlüsse: alle staatlichen Abschlüsse bis zum Abitur • Infoveranstaltungen: 14. November, 9 bis 11 Uhr, 11 bis 13 Uhr, 13 bis 15 Uhr (Tag der offenen Tür findet in drei gleichgestalteten Blöcken satt)

RUDOLF-STEINER-SCHULE DORTMUND E.V. (WALDORFSCHULE) • Kontakt: Mergelteichstr. 51, 44225 Dortmund, Tel.: 0231 – 476480-0, www.rss-do.de • Abschlüsse: alle staatlichen Abschlüsse, Zentralabitur nach der 13. Klasse, Waldorfschulabschluss nach der 12. Klasse Ausrichtung/Besonderes: • Gemeinsames Lernen ohne Sitzenbleiben bis zum Schulabschluss • Ausführliche Textzeugnisse statt Noten bis zur 10. Klasse • Sechs Jahre Klassenlehrerzeit • Flexible Schuleingangsphase • OGS, Schulkindbetreuung • Berufsorientierung • Tag der offenen Türen am 8. Mai 2021

WITTEN

PRIV. RUDOLF-STEINER-SCHULE (WALDORFSCHULE) • Kontakt: Billerbeckstraße 2, 58455 Witten, Tel.: 02302 – 281830, www.rss-witten.de Ausrichtung/Besonderes: • Schulhof in Form eines Schuldorfes mit eigenen Häusern für jede Klassenstufe • Alle staatlichen Abschlüsse bis zum Abitur und Waldorfabschluss • Kooperation mit der Blote-Vogel-Schule • Gemüde- und Blumenbeete • Gleicher Klassenlehrer bis zur 8. Klasse, kein Sitzenbleiben, keine Noten bis zur 10. Klasse

BLOTE-VOGEL-SCHULE (WALDORFSCHULE) • Kontakt: Stockumer Straße 100, 58454 Witten, Tel.: 02302 – 956600, www.blote-vogel-schule.de Ausrichtung/Besonderes: • Alle staatlichen Abschlüsse bis zum Abitur nach 13 Klassen und Waldorfabschluss • Betreuung in der OGS bis 17 Uhr (freitags bis 16 Uhr) • Künstlerisch-handwerklicher Schwerpunkt • 12 Schuljahre ohne Sitzenbleiben • Schultiere und Garten

GELSENKIRCHEN

EVANGELISCHE GESAMTSCHULE GELSENKIRCHEN-BISMARCK DER EV. KIRCHE VON WESTFALEN (GESAMTSCHULE) • Kontakt: Laarstr. 41, 45889 Gelsenkirchen, Tel.: 0209 – 983030, www.e-g-g.de Ausrichtung/Besonderes: • Eigenes Reihenhaus für jede Klasse mit angeschlossenem Garten • Gemeinsames Lernen bis zur 9. Klasse • Inklusive Klassen und Musikklassen • Diakonisches Praktikum in Klasse 11 • Lernberichte als Ergänzung zum Zeugnis • Abschlüsse: alle staatlichen Abschlüsse bis zum Abitur • Infoveranstaltung: 14. Dezember, 19 Uhr für die Sekundarstufe II in der Aula

 

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