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Cybergrooming – Umgang mit sexueller Belästigung im Netz

Cybergrooming: Liegendes Mädchen guckt auf ihr Smartphone
Bildnachweis: © PV productions – shutterstock.com

Cybergrooming – Der richtige Umgang mit sexueller Belästigung im Netz

Wenn die 14-jährige Sofia von der Schule kommt, chattet sie am liebsten mit ihrem neuen Freund Jonas. Die beiden hatten sich über eine Social-Media-Plattform kennengelernt und sich sofort gut verstanden. Er teilt ihre Leidenschaft für Videospiele, hört die gleichen Lieder und zeigt großes Interesse an ihren Hobbys. Bald bat er sie um ein Treffen. Was Sofia nicht ahnte: Ihre vermeintlich gleichaltrige Chat-Bekanntschaft verbarg dunkle Absichten…

Diese fiktive Geschichte spiegelt keinen seltenen Vorfall im Netz wider, der unter dem Begriff Cybergrooming bekannt ist. Doch was genau ist Cybergrooming? Wie können sich Kinder schützen und was können Eltern tun?

Fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen wurden laut Landesanstalt für Medien NRW bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert. Jedem sechsten Kind wurden von älteren Personen Gegenleistungen versprochen, wenn sie Bilder oder Videos von sich verschicken. Bei dieser zunächst subtilen Annäherung von Tätern an Minderjährige im Internet handelt es sich um Cybergrooming. Oft wird die Vertrauensseligkeit der Kinder und Jugendlichen ausgenutzt und versucht, ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen.

Welche Kinder betrifft Cybergrooming?

Cybergrooming betrifft Kinder und Jugendliche aller Altersklassen, wie eine Studie der Landesanstalt für Medien NRW zeigt. Im Vergleich zum Jahr 2021 gäbe es jedoch einen deutlichen Zuwachs bei der Gruppe der 8- bis 9-Jährigen (plus 11 Prozent) und bei den 10- bis 12-Jährigen (plus 9 Prozent). Beide Geschlechter sind hier gleichermaßen betroffen, und auch über alle Schulformen hinweg komme Cybergrooming vor.

Wo findet Cybergrooming statt?

Im Grunde kann Cybergrooming überall stattfinden. Besonders große Online-Plattformen wie YouTube und Twitch, soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram und Facebook oder Online-Spiele sind aber für Täter äußerst interessant, wie die EU-Initiative klicksafe informiert.

Was können Eltern tun?

Aus Scham oder Schuldgefühlen bringen viele Opfer die Taten nicht zur Anzeige. Dabei ist bereits der Versuch von Cybergrooming strafbar. Deshalb ist es unerlässlich, Betroffenen niemals die Schuld am Geschehen zu geben und stattdessen gegen die Täter vorzugehen. Eltern sollten unverzüglich den Chatverlauf dokumentieren und sich damit an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) rät: „Erkundigen Sie sich konkret danach, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen könnten Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen.“ Anschließend sollte mit Absprache der Polizei der Absender blockiert oder die Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk beantragt werden.

Bereitet insbesondere den Betroffenen der Anruf bei der Polizei Unbehagen, bietet die Plattform ZEBRA der Landesanstalt für Medien NRW Kindern und Jugendlichen unkompliziert Hilfe. Unter fragzebra.de können Missbräuche oder Anbahnungsversuche über ein Formular gemeldet werden. Die Meldungen werden anschließend von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW bearbeitet.

Wie können sich Kinder schützen?

Sprechen Sie mit Ihren Kindern offen über ihr Onlineerlebnis. Zeigen Sie, dass Sie jederzeit verfügbar sind und gerne bei Problemen helfen. Die meisten Kinder und Jugendlichen bitten selten aktiv um Unterstützung, wenn sie von Onlinegewalt betroffen sind. Damit Kinder selbst Cybergrooming erkennen, ist es wichtig, sie frühzeitig zu sensibilisieren.

Die ProPK nennt folgende Warnsignale, die Täter und Täterinnen aussenden können:
• übermäßig viele Komplimente aussprechen
• Bemühungen, Jugendsprache zu verwenden
• Angebote, Modelfotos von dem Kind aufzunehmen
• Nachfrage, ob das Kind allein sei
• persönliche Daten und Bilder verlangen
• um das Anschalten der Webcam bitten, aber die eigene auslassen
• Aufforderung, niemandem von den Gesprächen zu erzählen
• heimliche Treffen vereinbaren

Darüber hinaus können Eltern ihre Kinder mit den Melde- und Blockiersystemen der Plattformen vertraut machen und auf Beratungsangebote aufmerksam machen.

Beratungsstellen:

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch: Informationen und Unterstützung bei der Suche nach Hilfs- und Beratungsangeboten vor Ort, online oder telefonisch. Telefon: 0800-2255530, Mo, Mi und Fr von 9 bis 14 Uhr; Di und Do von 15 bis 20 Uhr
Website: hilfe-portal-missbrauch.de

Nummer gegen Kummer e.V.: anonyme und kostenfreie telefonische Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern. Kinder- und Jugendtelefon: 116 111, Mo bis Sa von 14-20 Uhr Elterntelefon: 0800-1110550, Mo bis Fr von 9 bis17 Uhr, Di und Do bis 19 Uhr
Website: nummergegenkummer.de

jugend.support: Hilfsangebot für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche. Website: jugend.support Hilfetelefon berta: kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern. Telefon: 0800-3050750, Di von 16 bis 19 Uhr, Mi und Fr von 9 bis 12 Uhr

JUUUPORT: Beratungsplattform von Jugendlichen für Jugendliche
Website: juuuport.de

 

Von Vanessa Wobb
Quelle: klicksafe.de, medienanstalt-nrw.de, polizei-beratung.de

 

Welche Risiken hinter TikTok und BeReal stecken, lesen Sie hier.

Julia Schröder
Author: Julia Schröder

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